Verkaufs- und Lieferbedingungen der CADITEC Medical + Technic GmbH
Alle Lieferungen und Leistungen von CADITEC Medical + Technic GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Ein Kaufvertrag wird mit sämtlichen ihm zu Grunde liegenden Absprachen und Vereinbarungen erst wirksam, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist oder auf einem mündlichen Vertragsabschluss hin sofortige Lieferung erfolgt. Im letzteren Fall gelten Lieferschein oder Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Sämtliche Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, diese werden von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Solcher Art schriftlich bestätigte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Wird eine in obiger Weise bestätigte verbindliche Frist von uns nicht eingehalten, kann der Auftraggeber bezüglich derjenigen Mengen und Leistungen vom Vertrag zurücktreten, die bis zum Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht geliefert sind. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Auftraggeber berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, dass Teillieferungen für ihn nicht zumutbar sind.
Werden Herstellung oder Lieferung der verkauften Waren durch Umstände unmöglich gemacht, die nicht von uns zu vertreten sind oder zu einer unzumutbaren Erschwernis führen (insbesondere höhere Gewalt, Streik, Lieferausfälle), sind wir berechtigt, die Lieferung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Mehr- oder Minderlieferungen von maximal 15 % behalten wir uns bei Sonderanfertigungen und technisch bedingten Produktionsschwankungen vor.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert worden ist, auch wenn Teillieferungen vorgenommen werden oder wenn der Verkäufer noch andere Leistungen wie Versandkosten oder Lieferung und Montage übernommen hat.
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt netto ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir weiterhin berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen sowie ausstehende Rechnungen sofort fällig zu stellen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierwertes unserer Ware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder Dritten erwachsen.
Für Mängel der Lieferung leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen schriftlich erhoben werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware gerügt werden. Bei nicht rechtzeitig gerügten Mängeln ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Für Verbrauchsgüter (Einmalartikel) gilt: Diese sind bestimmungsgemäß für den einmaligen Gebrauch konzipiert. Eine Wiederverwendung ist nicht zulässig. Mängel durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Alle von CADITEC vertriebenen Medizinprodukte sind CE-zertifiziert und entsprechen den jeweils geltenden Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745). Die Produkte sind ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck zu nutzen. Für Schäden durch zweckfremde Verwendung übernehmen wir keine Haftung.
Als Betreiber von Medizinprodukten sind Sie verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere MPBetreibV) zu beachten.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 4671
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.